Kilometerabzug 2026: CHF 0.75 pro km – prüfen Sie Ihre Steuererklärung
Eine kleine, aber wirksame Neuerung: Ab dem Steuerjahr 2026 darf für beruflich bedingte Fahrten mit dem Privatfahrzeug ein Pauschalabzug von CHF 0.75 pro Kilometer geltend gemacht werden – statt bisher CHF 0.70. Wer regelmässig zur Arbeit pendelt oder berufliche Wege zurücklegt, sollte diesen Betrag korrekt in der Steuererklärung eintragen.









