
MWST-Abrechnung fürs 2. Quartal: Frist Ende August – so vermeiden Sie Verzugszinsen
Mitten in der Ferienzeit rückt für viele KMU und Selbständigerwerbende eine wichtige Frist näher: Die Mehrwertsteuer-Abrechnung für das zweite Quartal 2026 muss bis Ende August bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereicht und bezahlt sein. Wer die Frist verpasst, zahlt Verzugszins – neu 4.0 Prozent pro Jahr.
Gerade der Sommer ist erfahrungsgemäss eine Stolperfalle: Die Buchhaltung bleibt während der Betriebsferien liegen, Belege fehlen, und plötzlich wird es Ende August eng. Wir zeigen, welche Fristen jetzt gelten, was sich beim Verzugszins geändert hat und wie Sie die Abrechnung stressfrei über die Bühne bringen.
