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MWST-Abrechnung fürs 2. Quartal: Frist Ende August – so vermeiden Sie Verzugszinsen

Mitten in der Ferienzeit rückt für viele KMU und Selbständigerwerbende eine wichtige Frist näher: Die Mehrwertsteuer-Abrechnung für das zweite Quartal 2026 muss bis Ende August bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereicht und bezahlt sein. Wer die Frist verpasst, zahlt Verzugszins – neu 4.0 Prozent pro Jahr.
Gerade der Sommer ist erfahrungsgemäss eine Stolperfalle: Die Buchhaltung bleibt während der Betriebsferien liegen, Belege fehlen, und plötzlich wird es Ende August eng. Wir zeigen, welche Fristen jetzt gelten, was sich beim Verzugszins geändert hat und wie Sie die Abrechnung stressfrei über die Bühne bringen.

Mehrwertsteuer steigt 2028 auf 8.5 % – was KMU jetzt wissen sollten

Das eidgenössische Parlament hat am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung entschieden: Die 13. AHV-Rente soll teilweise über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Konkret würde der Normalsatz ab dem 1. Januar 2028 von 8.1 auf 8.5 Prozent steigen, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3.8 auf 4.0 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs – etwa Lebensmittel, Medikamente und Bücher – bliebe unverändert bei 2.6 Prozent. Das letzte Wort hat allerdings das Stimmvolk: Die Volksabstimmung ist voraussichtlich auf den 29. November 2026 angesetzt. Für Unternehmen in der Schweiz lohnt es sich, das Thema schon heute auf dem Radar zu haben – denn ein Satzwechsel betrifft weit mehr als nur die Preisschilder.

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