Kilometerabzug 2026: CHF 0.75 pro km – prüfen Sie Ihre Steuererklärung
- Christian Müller
- 30. Juni 2026
Eine kleine, aber wirksame Neuerung: Ab dem Steuerjahr 2026 darf für beruflich bedingte Fahrten mit dem Privatfahrzeug ein Pauschalabzug von CHF 0.75 pro Kilometer geltend gemacht werden – statt bisher CHF 0.70. Wer regelmässig zur Arbeit pendelt oder berufliche Wege zurücklegt, sollte diesen Betrag korrekt in der Steuererklärung eintragen.
Wer profitiert – und wie viel?
Der höhere Kilometeransatz gilt für die direkte Bundessteuer und wird von den meisten Kantonen übernommen. Bei einer Pendlerdistanz von beispielsweise 20 km pro Weg und 220 Arbeitstagen im Jahr entspricht das rund 8’800 Kilometer – also CHF 6’600 statt CHF 6’160 abzugsfähige Fahrkosten. Die Differenz von CHF 440 mag überschaubar erscheinen, wirkt sich aber direkt auf das steuerbare Einkommen aus. Wer die Unterlagen für mehrere Fahrzeuge führt oder selbständig erwerbend ist und Kilometerrapporte für Geschäftsfahrten erstellt, sollte die neuen Ansätze jetzt aktualisieren.
Jetzt prüfen und korrigieren
Überprüfen Sie Ihre Lohnausweise, Kilometerrapporte und Buchhaltungsunterlagen auf den richtigen Ansatz. Wer die Steuererklärung bereits eingereicht hat und dabei noch CHF 0.70 verwendet hat, kann in den meisten Kantonen eine Korrektur via Einsprache einreichen. Für Selbständigerwerbende gilt: Der Ansatz ist auch für betrieblich genutzte Privatfahrzeuge relevant.
Bei Fragen – zum Beispiel zur Abgrenzung zwischen privatem und geschäftlichem Anteil oder zur Kompatibilität mit dem Privatanteil eines Geschäftsfahrzeugs – beraten wir Sie gerne.
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