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Reform AHV 2030: Frühpensionierung wird teurer – und Selbständige zahlen mehr

Kaum ist die Finanzierung der 13. AHV-Rente unter Dach, steht die nächste grosse Vorsorgereform an: Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die Vernehmlassung zur Reform «AHV 2030» eröffnet; sie dauert bis zum 11. September 2026. Die gute Nachricht vorweg: Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen. Dafür setzt die Reform an Stellen an, die viele weniger auf dem Radar haben – und die Selbständigerwerbende, KMU und alle, die von einer Frühpensionierung träumen, direkt betreffen. Wir fassen die wichtigsten Eckpunkte zusammen und zeigen, was Sie heute schon für Ihre Planung daraus ableiten können.

Frühpensionierung erst ab 63 – der grösste Einschnitt

Das Mindestalter für den Vorbezug der Altersleistungen aus der beruflichen Vorsorge soll schrittweise von heute 58 auf 63 Jahre angehoben werden. Ausnahmen sind für betriebliche Restrukturierungen und für Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen, wobei auch dann ein Mindestalter von 60 Jahren gälte. Für die Praxis heisst das: Wer heute Mitte fünfzig ist und mit einem Ausstieg vor 63 liebäugelt, sollte die Entwicklung genau verfolgen. Frühpensionierungen wollen ohnehin finanziert sein – künftig dürfte das Zeitfenster dafür enger und die Planung anspruchsvoller werden. Umso wichtiger werden private Vorsorgegefässe wie die Säule 3a, Wertschriftensparen oder gestaffelte Pensionskassen-Einkäufe, die den Zeitraum zwischen Erwerbsaufgabe und Rentenbeginn überbrücken.

Selbständige: AHV-Satz steigt auf 8.7 Prozent

Ein zweiter Eckpunkt betrifft Selbständigerwerbende direkt: Ihr AHV-Beitragssatz soll bei höheren Einkommen von 8.1 auf 8.7 Prozent angehoben und damit dem Satz der Angestellten (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberbeitrag) angeglichen werden. Auch die sinkende Beitragsskala für tiefere Einkommen steht auf dem Prüfstand. Für eine selbständige Person mit einem Erwerbseinkommen von beispielsweise 120’000 Franken bedeutete der neue Satz Mehrbeiträge von rund 700 Franken pro Jahr – Geld, das in der Liquiditäts- und Steuerplanung berücksichtigt werden will. Zudem sollen Kranken- und Unfalltaggelder neu AHV-beitragspflichtig werden, wie dies bei Taggeldern der Arbeitslosenversicherung bereits der Fall ist. Damit schliesst der Bundesrat Beitragslücken, die heute bei längerer Krankheit entstehen können.

Arbeiten über 65 hinaus soll sich mehr lohnen

Die Reform will das Weiterarbeiten nach dem Referenzalter attraktiver machen: Rentenaufschübe sollen flexibler werden, und die Altersgrenze, bis zu der ein Aufschub die Rente erhöht, soll über die heutigen 70 Jahre hinaus angehoben werden. Insgesamt rechnet der Bundesrat damit, dass die Massnahmen der AHV bis 2040 jährlich rund 600 Millionen Franken bringen. Für Arbeitgeber lohnt es sich, die Weichen früh zu stellen: Erfahrene Mitarbeitende länger zu halten, wird angesichts des Fachkräftemangels auch betriebswirtschaftlich immer interessanter – flexible Pensen und angepasste Vorsorgelösungen sind dafür zentrale Instrumente.

Was die Reform für KMU als Arbeitgeber bedeutet

Auch Arbeitgeber sind gefordert. Wer Frühpensionierungen bisher als Instrument der Personalplanung eingesetzt hat – etwa bei Nachfolgeregelungen oder Umstrukturierungen –, muss künftig mit engeren Leitplanken rechnen; die vorgesehenen Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gleichzeitig eröffnet die Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter neue Möglichkeiten: Pensionierte Fachkräfte im Teilpensum weiterzubeschäftigen, wird administrativ und vorsorgerechtlich einfacher. Prüfen Sie Ihre Pensionskassenreglemente: Viele Vorsorgepläne kennen heute flexible Rücktrittsalter ab 58 – diese Bestimmungen werden bei einer Umsetzung der Reform angepasst werden müssen. Für die Personalbudgetierung relevant ist zudem die geplante Beitragspflicht auf Kranken- und Unfalltaggeldern, die die Lohnnebenkostenrechnung bei längeren Absenzen verändert. Ein frühzeitiger Blick in Reglemente und Personalplanung erspart später teure Anpassungen unter Zeitdruck.

Was Sie jetzt konkret tun können

Noch handelt es sich um einen Vorentwurf; bis zur Umsetzung vergehen Jahre, und das Parlament wird die Vorlage verändern. Trotzdem gilt: Wer eine Frühpensionierung plant, sollte jetzt eine saubere Auslegeordnung machen – mit Szenarien für verschiedene Ausstiegsalter, Einkommens- und Steuerfolgen. Selbständige prüfen ihre Vorsorgestruktur am besten gesamthaft: AHV, allfällige Pensionskassen-Anschlüsse, Säule 3a und die neue Möglichkeit rückwirkender 3a-Einkäufe.

Wir analysieren Ihre Situation, rechnen Ihre Szenarien durch und zeigen Ihnen, welche Spielräume Sie heute schon nutzen können.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – je früher die Planung beginnt, desto mehr Optionen bleiben Ihnen offen.

Die vorstehenden Angaben dienen der allgemeinen Information (Stand: 4. Juli 2026). Die Reform befindet sich in der Vernehmlassung; Inhalte können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Fachperson.

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