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Wohneigentumsbesteuerung: Was bis 2029 noch gilt – und was jetzt zu planen ist

Am 28. September 2025 stimmte die Schweizer Bevölkerung mit 57.7 % Ja für die Abschaffung des Eigenmietwerts. Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden: Die Reform tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Bis Ende 2028 gelten die heutigen steuerlichen Regeln unverändert – das bedeutet: Eigenmietwert versteuern, Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Diese Übergangsphase bietet Eigentümerinnen und Eigentümern eine wichtige Planungsgrundlage.

Was sich 2029 ändert

Ab dem Steuerjahr 2029 entfällt der Eigenmietwert als steuerbares Einkommen vollständig. Im Gegenzug entfällt jedoch auch der Abzug der Hypothekarzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum (nicht mehr abziehbar für Hauptwohnsitz). Ebenfalls wegfallen die Unterhalts- und Betriebskostenabzüge für die selbst bewohnte Liegenschaft. Energiesparmassnahmen und Umweltschutzmassnahmen können voraussichtlich weiterhin abgezogen werden – die genaue Regelung ist noch in parlamentarischer Ausarbeitung. Für Zweitliegenschaften und Ferienwohnungen gelten abweichende Regelungen: Die Kantone erhalten das Recht, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.

Was Eigentümer jetzt schon planen sollten

Die Jahre 2026 bis 2028 sind die letzte Phase, in der Schuldzinsen und Unterhaltskosten vollumfänglich abzugsfähig sind. Das eröffnet konkrete Planungsmöglichkeiten: Renovationen und energetische Sanierungen, die steuerlich noch abzugsfähig sein sollen, sollten bevorzugt in den Jahren 2026 bis 2028 umgesetzt werden. Wer eine grosse Renovation plant, kann durch die Staffelung über mehrere Jahre (z. B. 2027 und 2028) den steuerlichen Nutzen optimieren. Die Hypothekarstrategie ist zu überdenken: Nach 2029 bringt die Amortisation der Hypothek keinen Steuervorteil durch wegfallende Zinsabzüge mehr – die optimale Verschuldungshöhe ändert sich damit. Ausserdem lohnt es sich, frühzeitig die Auswirkung auf die eigene Steuerlast zu berechnen, insbesondere wenn der aktuelle Eigenmietwert hoch ist.

Wir begleiten Sie bei dieser Analyse und der steuerlichen Optimierung in der Übergangsphase.

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