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Jahresabschluss und Generalversammlung: Was GmbH- und AG-Inhaber bis Ende Juni erledigen müssen

Für Schweizer GmbH und Aktiengesellschaften mit Geschäftsjahresende am 31. Dezember gilt: Die ordentliche Generalversammlung (GV) muss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende stattfinden – also spätestens bis zum 30. Juni. Wer diesen Termin verpasst, riskiert nicht nur gesellschaftsrechtliche Konsequenzen, sondern auch Verzögerungen bei Steuerabschlüssen und AHV-Abrechnungen.

Was der Jahresabschluss enthalten muss

Der gesetzliche Jahresabschluss einer GmbH oder AG besteht zwingend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Grössere Unternehmen brauchen zusätzlich eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht. Die Abschlussbuchungen, die vor der GV abgeschlossen sein müssen, umfassen: Abschreibungen auf Anlagevermögen (linear oder degressiv nach gewählter Methode), Abgrenzungen (aktive und passive Rechnungsabgrenzungen), Bewertung von Vorräten und Forderungen (inkl. Delkredere-Rückstellung), korrekte MWST-Abstimmung zwischen Buchhaltung und letzter Abrechnung sowie Rückstellungen für Garantien, Ferien- und Überzeitsaldi.

Praktische Checkliste für Jahresmitte

Nutzen Sie die Wochen vor dem 30. Juni, um Folgendes zu prüfen: Ist der Jahresabschluss 2025 erstellt und von der GV genehmigt? Sind alle Belege zehn Jahre aufbewahrungspflichtig und ordentlich archiviert? Hat Ihre GmbH eine aktuelle Revisionsstelle, sofern eine Revision (auch eingeschränkte) gesetzlich vorgeschrieben ist? Ist die AHV-Jahresabrechnung bei der Ausgleichskasse eingereicht? Sind allfällige Gewinnausschüttungen (Dividenden) beschlossen und korrekt verbucht – inkl. Verrechnungssteuer von 35 % auf Dividenden? Wer diese Checkliste noch nicht abgehakt hat, sollte jetzt handeln.

Wir unterstützen Sie beim Abschluss, der GV-Vorbereitung und der korrekten Verbuchung.

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