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Referenzzinssatz stabil bei 1,25 %: Prüfen Sie jetzt Ihren Mietzins

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt weiterhin 1,25 Prozent und liegt damit seit September 2025 auf dem tiefsten historischen Niveau. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat die aktuellen Werte per 2. Juli 2026 bestätigt. Was bedeutet das konkret für Mieterinnen und Mieter – und für Vermieter?

Wie funktioniert der Referenzzinssatz?

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird alle drei Monate vom Bundesamt für Wohnungswesen publiziert und basiert auf dem Durchschnitt aller ausstehenden Hypothekarkredite der Schweizer Banken. Er ist das zentrale Instrument zur Anpassung laufender Mietverhältnisse: Sinkt der Referenzzinssatz, können Mieterinnen und Mieter eine Mietzinssenkung verlangen; steigt er, dürfen Vermieter den Mietzins erhöhen. Entscheidend: Die Anpassung erfolgt nicht automatisch – beide Seiten müssen aktiv werden.

Was bedeutet 1,25 % konkret für Sie?

Wer in einem Mietverhältnis lebt, das noch auf einem höheren Referenzzinssatz basiert – etwa 1,50 % oder 2,00 % –, hat möglicherweise Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Konkret gilt: Sinkt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, besteht grundsätzlich ein Senkungsanspruch von rund 2,91 %. Dieser Anspruch entsteht nicht automatisch – Mieterinnen und Mieter müssen ihn schriftlich beim Vermieter geltend machen, unter Angabe des aktuellen sowie des im Mietvertrag festgehaltenen Ausgangszinssatzes.

Als Vermieter sollten Sie prüfen, ob eine frühere Zinssenkung korrekt weitergegeben wurde und ob Mietzinsanpassungen rechtsgültig dokumentiert sind. Mittelfristig – voraussichtlich ab Mitte 2027 – könnten die Durchschnittshypothekarzinsen leicht anziehen und den Referenzzins auf 1,50 % heben; dann wären Mieterhöhungen möglich. Wer heute vorbereitet ist, vermeidet spätere Überraschungen.

Wir beraten Sie gerne – zur Berechnung des Senkungsanspruchs, zur korrekten Kommunikation oder zur mittel- bis langfristigen Planung Ihrer Liegenschaften.

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