Mehrwertsteuer steigt 2028 auf 8.5 % – was KMU jetzt wissen sollten
- Christian Müller
- 8. Juli 2026
Das eidgenössische Parlament hat am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung entschieden: Die 13. AHV-Rente soll teilweise über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Konkret würde der Normalsatz ab dem 1. Januar 2028 von 8.1 auf 8.5 Prozent steigen, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3.8 auf 4.0 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs – etwa Lebensmittel, Medikamente und Bücher – bliebe unverändert bei 2.6 Prozent. Das letzte Wort hat allerdings das Stimmvolk: Die Volksabstimmung ist voraussichtlich auf den 29. November 2026 angesetzt. Für Unternehmen in der Schweiz lohnt es sich, das Thema schon heute auf dem Radar zu haben – denn ein Satzwechsel betrifft weit mehr als nur die Preisschilder.
Was genau beschlossen wurde
Die Zusatzeinnahmen aus der höheren Mehrwertsteuer sollen ab 2028 jährlich rund 1.5 Milliarden Franken in die AHV spülen und damit einen Teil der Kosten der 13. AHV-Rente decken, die seit 2026 jährlich vier bis fünf Milliarden Franken beträgt. Auf zusätzliche Lohnbeiträge wurde bewusst verzichtet – der Nationalrat setzte sich mit der reinen Mehrwertsteuerlösung durch. Weil die Erhöhung eine Verfassungsänderung bedingt, sind Volk und Stände zwingend gefragt. Bis zum Abstimmungssonntag bleibt also eine gewisse Unsicherheit bestehen. Klar ist aber: Kommt die Vorlage durch, haben Unternehmen gut ein Jahr Zeit für die Umstellung.
Was der Satzwechsel für Ihr Unternehmen bedeutet
Wer sich an die Umstellung per 1. Januar 2024 erinnert (damals von 7.7 auf 8.1 Prozent), weiss: Der Teufel steckt im Detail. Kassensysteme, Fakturierungs- und Buchhaltungssoftware, Webshops und Preislisten müssen angepasst werden. Entscheidend ist dabei nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung: Eine Leistung, die 2027 erbracht, aber erst 2028 fakturiert wird, unterliegt noch dem alten Satz. Besonders anspruchsvoll wird es bei periodenübergreifenden Verträgen – Abonnements, Wartungs- und Serviceverträgen, Mietverhältnissen mit Option oder mehrjährigen Projekten. Hier müssen Entgelte sauber auf die Perioden vor und nach dem Stichtag aufgeteilt werden. Auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze, mit denen viele KMU abrechnen, würden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung angepasst.
Lehren aus dem letzten Satzwechsel
Die Erfahrung von 2024 zeigt, wo es in der Praxis am häufigsten harzt: Offerten, die über den Stichtag hinaus gültig sind, ohne Steuerklausel; Anzahlungen und Vorauszahlungen, die falsch abgegrenzt werden; Dauerrechnungen, die nicht rechtzeitig neu ausgestellt werden; und Kassensysteme, deren Update zu spät eingeplant wurde. Wer solche Stolpersteine kennt, kann sie mit wenig Aufwand umgehen. Unser Tipp: Nehmen Sie in neue Offerten und Verträge, die Leistungen ab 2028 umfassen, bereits heute eine Klausel auf, wonach die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz verrechnet wird. So vermeiden Sie später Diskussionen mit Kunden – und Margenverluste, wenn Sie die Erhöhung nicht weitergeben können.
Häufige Fragen aus der Beratungspraxis
«Trifft mich die Erhöhung überhaupt, wenn meine Kunden Unternehmen sind?» – Im B2B-Geschäft ist die Mehrwertsteuer für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden zwar ein durchlaufender Posten, die Umstellung der Systeme und Rechnungen bleibt Ihnen trotzdem nicht erspart. «Muss ich meine Preise anpassen?» – Das ist ein unternehmerischer Entscheid: Bei Bruttopreisen gegenüber Privatkunden schmälert eine nicht weitergegebene Erhöhung direkt Ihre Marge; rechnen Sie durch, was 0.4 Prozentpunkte bei Ihrem Umsatz ausmachen. «Was passiert mit laufenden Dauerrechnungen, etwa Mietverträgen mit Option?» – Diese müssen auf den Stichtag hin neu fakturiert oder mit einer Anpassungsanzeige versehen werden. Und schliesslich: «Wann weiss ich definitiv Bescheid?» – Mit dem Abstimmungssonntag im November 2026; die Detailregelungen publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung erfahrungsgemäss einige Monate vor Inkrafttreten.
So bereiten Sie sich sinnvoll vor
Hektik ist nicht angezeigt – erst der Volksentscheid schafft Gewissheit. Sinnvoll ist aber ein Blick in die eigene Vertrags- und Preisstruktur bei der Budget- und Preisplanung 2027/2028: Welche Verträge laufen über den Stichtag? Welche Preise sind brutto, welche netto vereinbart? Ist die Software updatefähig? Wer jährlich mit der neuen Jahresabrechnung oder mit Saldosteuersätzen abrechnet, sollte zudem prüfen, ob die Abrechnungsmethode nach der Erhöhung noch die vorteilhafteste ist. Wir behalten die Vorlage und die Praxisfestlegungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung für Sie im Auge, unterstützen Sie bei MWST-Abrechnung und Systemumstellung und prüfen gerne, welche Abrechnungsmethode für Ihr Unternehmen die richtige ist.
Melden Sie sich für ein unverbindliches Gespräch – am besten, bevor die Umstellung dringend wird.
Ob Immobilien, Treuhand oder Beratung – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Die vorstehenden Angaben dienen der allgemeinen Information (Stand: 4. Juli 2026) und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Vorlage untersteht der Volksabstimmung; Änderungen bleiben vorbehalten.
Kontakt
- Müller Prime GmbH
- Bürgermatt 3
- 6343 Holzhäusern
-
05 Aug. 2026Steuererklärung 2025 noch nicht eingereicht? So nutzen Sie die Sommerfristen richtig
-
24 Juli 2026Neuer ESTV-Vergleich 2026: Firmen zahlen weniger Steuern, Private mehr – was das für Sie heisst
-
22 Juli 2026Hypothekarzinsen auf Jahrestief: Warum sich der Blick auf Ihre Verlängerung jetzt lohnt
-
17 Juli 2026Verkaufen bei Höchstpreisen: So funktioniert die Grundstückgewinnsteuer