Neuer ESTV-Vergleich 2026: Firmen zahlen weniger Steuern, Private mehr – was das für Sie heisst
- Christian Müller
- 24. Juli 2026
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat ihren kantonalen Vergleich der Steuerbelastung 2026 publiziert – und die Zahlen zeigen eine bemerkenswerte Schere: Bei juristischen Personen belaufen sich die direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden im Durchschnitt auf knapp 9 Prozent des Gewinns, Tendenz weiter sinkend. Bei natürlichen Personen dagegen steigt die steuerliche Ausschöpfung: Im Schnitt beanspruchen die direkten Steuern 2026 fast einen Fünftel des Einkommens. Was steckt hinter dieser Entwicklung, und was bedeutet sie konkret für Unternehmerinnen, Unternehmer und Privatpersonen in der Zentralschweiz? Eine Einordnung.
Was die neuen Zahlen zeigen
Der ESTV-Vergleich misst, wie stark Einkommen und Gewinne durch die direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden tatsächlich belastet werden. Bei den Unternehmen ist das Bild schweizweit erstaunlich einheitlich: Nur drei Kantone verzeichneten zwischen 2008 und 2026 überhaupt einen Anstieg der Ausschöpfung – fast überall sonst ist die Gewinnsteuerbelastung über die Jahre gesunken, zuletzt auf durchschnittlich knapp 9 Prozent. Bei den natürlichen Personen ist die Entwicklung deutlich heterogener: Zwölf Kantone verzeichnen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg, vierzehn einen Rückgang – im gesamtschweizerischen Durchschnitt steigt die Belastung jedoch. Wichtig zu wissen: Der ausführliche Bericht zum Steuerausschöpfungsindex erscheint nicht mehr jährlich; die Basisdaten für 2026 sind aber auf der ESTV-Website öffentlich zugänglich.
Warum die Schere auseinandergeht
Der Steuerwettbewerb wirkt bei Unternehmen direkter: Kantone senken gezielt Gewinnsteuersätze, um Firmen zu halten oder anzuziehen – jüngst etwa Luzern, das mit seiner Steuergesetzrevision die Unternehmensbesteuerung nochmals gesenkt hat, oder Zug mit dem tieferen Steuerfuss ab 2026. Gleichzeitig setzt die OECD-Mindeststeuer für grosse Konzerne eine Untergrenze, was den Spielraum nach unten für die Grossen begrenzt – KMU unterhalb der Umsatzschwelle profitieren dagegen voll von den tiefen kantonalen Sätzen. Bei den natürlichen Personen wirken gegenläufige Kräfte: Steigende Einkommen rutschen in höhere Progressionsstufen, während Entlastungen – höhere Abzüge, tiefere Tarife – nur punktuell und je nach Kanton sehr unterschiedlich erfolgen. Unter dem Strich zahlt der Mittelstand vielerorts real mehr, während Firmen entlastet werden.
Was das für Unternehmen bedeutet
Für Unternehmen in der Zentralschweiz sind die Zahlen zunächst eine gute Nachricht: Zug und Luzern gehören zu den attraktivsten Standorten des Landes. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick, denn die Unterschiede zwischen Kantonen und sogar Gemeinden bleiben erheblich. Relevant ist die Gesamtrechnung: Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, aber auch die Belastung der Inhaberin als Privatperson – Stichwort Dividende versus Lohn. Gerade weil die Gewinnsteuern sinken, während die Einkommenssteuern steigen, verschiebt sich das Optimum bei der Bezugsstrategie: Wer Gewinne im Unternehmen thesauriert oder als Dividende bezieht, fährt je nach Konstellation anders als noch vor wenigen Jahren. Solche Weichenstellungen sollten nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtplanung erfolgen – ohne Gewähr, dass jede Variante in jedem Kanton gleich wirkt.
Was Privatpersonen jetzt prüfen können
Für Privatpersonen heisst die Entwicklung nicht, dass man ihr tatenlos zusehen muss. Prüfenswert sind die klassischen Hebel: Einkäufe in die Pensionskasse, Einzahlungen in die Säule 3a, die korrekte Geltendmachung von Berufskosten, Weiterbildungs- und Unterhaltsabzügen sowie – bei grösseren Veränderungen wie Pensionierung, Erbschaft oder Wohnortswechsel – eine vorausschauende Planung über mehrere Steuerjahre hinweg. Ob und in welchem Umfang sich einzelne Massnahmen lohnen, hängt stark von Kanton, Gemeinde und persönlicher Situation ab; pauschale Empfehlungen wären hier fehl am Platz. Eine individuelle Analyse zeigt schnell, wo bei Ihnen realistisches Potenzial liegt. Auch der Zeitpunkt von Einkünften lässt sich teilweise gestalten: Wer etwa einen Bonus, eine Kapitalauszahlung oder den Bezug von Vorsorgegeldern über mehrere Jahre staffelt, bricht die Progression – die Wirkung hängt allerdings stark vom kantonalen Tarif ab und gehört fachlich geprüft.
Unser Fazit
Die neuen ESTV-Zahlen bestätigen einen Trend, den wir in der Beratungspraxis täglich sehen: Die Steuerlandschaft verschiebt sich – zugunsten der Unternehmen, tendenziell zulasten der privaten Haushalte. Umso wichtiger ist es, beide Seiten zusammen zu denken: Firma und Privatvermögen, Lohn und Dividende, Wohnsitz und Firmensitz. Wir analysieren Ihre Situation gesamtheitlich und zeigen Ihnen auf, welche Spielräume das geltende Recht bietet. Der beste Zeitpunkt dafür ist jetzt: Im Sommer bleibt genügend Zeit, sinnvolle Massnahmen noch im laufenden Steuerjahr umzusetzen.
Melden Sie sich für ein unverbindliches Gespräch – am besten, bevor das Steuerjahr 2026 gelaufen ist.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen (Stand: 14. Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Konkrete Massnahmen sollten stets mit einer Fachperson und mit Blick auf Ihre persönliche Situation geprüft werden.
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