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Säule 3a: Verpasste Einzahlungen rückwirkend nachholen – neu ab 2026

Wer in der Säule 3a einmal nicht den Maximalbetrag einbezahlt hat, konnte diese Lücke bisher nie mehr schliessen. Seit 2026 ist das anders: Eine Gesetzesänderung erlaubt erstmals nachträgliche Einkäufe in die dritte Säule. Wir erklären, wer profitiert und worauf zu achten ist.

Das ist neu

Seit dem 1. Januar 2026 lassen sich verpasste 3a-Beiträge nachträglich einzahlen. Wichtig ist die zeitliche Grenze: Nachgeholt werden können nur Lücken, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstehen – frühere Jahre sind ausgeschlossen. Pro Lückenjahr ist ein Einkauf möglich, begrenzt auf den «kleinen» Maximalbetrag (2026: CHF 7’258). Die Nachzahlung ist bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich; eine Lücke aus dem Jahr 2025 lässt sich somit bis spätestens 2035 schliessen.

Für wen sich der Einkauf lohnt

Damit ein nachträglicher Einkauf zulässig ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Sie erzielen sowohl im Lückenjahr als auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, und Sie haben im laufenden Jahr bereits den ordentlichen Maximalbeitrag geleistet oder leisten ihn noch. Der grosse Vorteil: Wie der reguläre 3a-Beitrag ist auch der nachträgliche Einkauf vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Je nach Kanton und Einkommen ergibt das eine spürbare Steuerersparnis – und gleichzeitig wächst Ihr Vorsorgekapital. Wer 2025 weniger als das Maximum einbezahlt hat, kann diese Lücke nun gezielt nachholen. Sinnvoll ist es oft, Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln, um die Steuerprogression optimal zu nutzen.

Gerne prüfen wir, ob und in welcher Höhe sich eine Nachzahlung für Sie lohnt, und planen die Einzahlungen so, dass Sie steuerlich das Beste herausholen.

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