Jährliche MWST-Abrechnung ab 2026 – eine echte Entlastung für KMU?
- Christian Müller
- 9. Juni 2026
Seit 2026 dürfen kleinere Unternehmen ihre Mehrwertsteuer nur noch einmal pro Jahr abrechnen – statt wie bisher vierteljährlich. Das spart Aufwand, will aber liquiditätsmässig gut geplant sein. Wir erklären, für wen sich der Wechsel lohnt.
Das ist neu
Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 können neu die jährliche MWST-Abrechnung wählen. Statt vier Abrechnungen pro Jahr fällt nur noch eine an; während des Jahres werden Akontoraten geleistet. Die MWST-Sätze bleiben 2026 unverändert (Normalsatz 8,1 %, Sondersatz 3,8 %, reduzierter Satz 2,6 %). Eingereicht wird – wie seit 2025 Pflicht – ausschliesslich online über das ESTV-ePortal.
Für wen sich der Wechsel lohnt
Die Jahresabrechnung reduziert den administrativen Aufwand spürbar und ist besonders für Selbständigerwerbende und kleine GmbHs mit stabilem Geschäftsgang attraktiv. Wichtig ist die Kehrseite: Wer nur einmal jährlich abrechnet, muss die geschuldete MWST über das Jahr diszipliniert zurücklegen und die Akontoraten korrekt einschätzen – sonst droht am Jahresende eine grosse Nachzahlung. Der Antrag muss zudem frühzeitig gestellt werden. Wer unregelmässige Umsätze oder hohe Vorsteuerguthaben hat, fährt unter Umständen mit der Quartalsabrechnung besser.
Wir prüfen für Sie, welche Abrechnungsart und welche Methode (effektiv oder Saldosteuersatz) in Ihrer Situation am meisten Sinn ergibt – und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung über das ePortal.
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